Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer
Für Geschäftsführer entscheidet weniger der Beitrag als die Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit im Antrag, der Verzicht auf abstrakte Verweisung und die Regelung zur Umorganisation. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer sein Unternehmen theoretisch umbauen könnte, riskiert sonst genau an dieser Stelle eine Leistungsablehnung.
Die Umorganisationsklausel ist der Knackpunkt
Bei selbstständig Tätigen und geschäftsführenden Gesellschaftern prüfen Versicherer, ob der Betrieb so umorganisiert werden könnte, dass die Tätigkeit weiter möglich ist. Gute Bedingungen begrenzen das ausdrücklich – etwa durch eine Verzichtsklausel ab einer bestimmten Beteiligungshöhe oder klare Zumutbarkeitsgrenzen bei Einkommensverlust und Investitionsaufwand.
Die Tätigkeit richtig beschreiben
Ein Geschäftsführer, der überwiegend im Büro plant und führt, wird anders eingestuft als einer, der täglich auf der Baustelle mitarbeitet. Die Einstufung entscheidet über Beitrag und über die spätere Leistungsprüfung. Eine ehrliche, präzise Beschreibung der Tätigkeitsanteile ist deshalb kein Formalismus.
Privat oder über die Firma absichern
- Privat abgeschlossen: Beiträge aus versteuertem Einkommen, die Leistung wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert – meist die planbarere Variante.
- Über die Firma als betriebliche Versorgung: Beiträge mindern den Gewinn, die spätere Rente ist dann voll steuerpflichtig. Rechnet sich vor allem in Kombination mit weiteren Versorgungsbausteinen.
- Die Entscheidung gehört gemeinsam mit dem Steuerberater getroffen, nicht isoliert.
Der nächste Schritt
Prüfe bei einem bestehenden Vertrag zuerst zwei Punkte: Steht dort tatsächlich deine heutige Tätigkeit, und wie ist die Umorganisation geregelt? Beides lässt sich vor einem Neuabschluss anonym vorab klären.
Häufige Rückfragen
- Was bedeutet abstrakte Verweisung?
- Der Versicherer könnte auf eine andere Tätigkeit verweisen, die du theoretisch noch ausüben könntest – auch wenn du sie nicht ausübst. Gute Verträge verzichten darauf vollständig.
- Ab wann gilt man als berufsunfähig?
- Marktüblich ist eine Leistung, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr ausgeübt werden kann.
Diese Seite beantwortet die Frage allgemein. Ob die Antwort auf deine Situation passt, klären wir in 30 Minuten – kostenfrei und ohne Verpflichtung.
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