Wie ich vergütet werde
Beratung ist nie kostenlos – die Frage ist nur, ob du weißt, wer sie bezahlt. Deshalb hier vollständig und ohne Kleingedrucktes: Es gibt genau drei Wege, über die ich vergütet werde.
Versicherungen
Bei Versicherungsverträgen erhalte ich eine Courtage vom jeweiligen Versicherer. Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert – für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe teile ich auf Wunsch jederzeit mit.
- Kein separates Honorar für Beratung, Antrag und Betreuung.
- Laufende Betreuung, Vertragsänderungen und Begleitung im Leistungsfall sind eingeschlossen.
- Als ungebundener Makler bin ich an keine Gesellschaft und keine Vertriebsvorgabe gebunden.
Kapitalanlage
Anlageberatung und -vermittlung erfolgen in Kooperation mit der Weitergedacht Anlageberatung und Vermittlung UG als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG unter der Haftung der Innovative Investment Solutions GmbH. Vergütet wird über eine laufende Vergütung auf das betreute Kapital.
- Keine Produktprovisionen und keine Abschlussprovision auf Anlageprodukte.
- Die Vergütung ist transparent ausgewiesen und läuft nur, solange betreut wird.
- Interesse an einem wachsenden Depot statt an einem einmaligen Abschluss.
Honorarberatung
Für Analyse- und Planungsleistungen ohne Produktabschluss ist eine Vergütung auf Honorarbasis möglich. Grundlage ist eine vorab schriftlich vereinbarte Leistung zu einem vorab bekannten Preis.
- Typische Anlässe: Zweitmeinung zu bestehenden Verträgen, Ruhestandsplanung, Vermögensstruktur.
- Preis und Umfang werden vor Beginn festgelegt – keine Abrechnung nach Aufwand im Nachhinein.
- Das Ergebnis ist eine schriftliche Auswertung, die du auch ohne mich umsetzen kannst.
Was das für dich konkret bedeutet
Ich bin ungebundener Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Reg.-Nr. D-J52R-FS3NN-44). Das heißt: kein Vertriebsvertrag mit einer Gesellschaft, keine Produktvorgaben, keine Zielvereinbarungen. Meine Beratung basiert auf einer marktweiten und fairen Analyse gemäß § 60 Abs. 1 VVG.
Trotzdem bleibt ein Grundsatz wichtig: Jede Vergütungsform hat eine Wirkungsrichtung. Deshalb nenne ich dir bei jeder Empfehlung, wie ich in diesem Fall vergütet werde – und du entscheidest mit dieser Information.
Kurzantworten
- Kostet mich das Erstgespräch etwas?
- Nein. Das Erstgespräch (ca. 30 Minuten) und die anschließende Analyse sind für dich kostenfrei.
- Wird mein Beitrag teurer, weil ich über einen Makler abschließe?
- Nein. Die Courtage ist in der Tarifkalkulation des Versicherers enthalten – unabhängig davon, ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
- Kann ich die Höhe erfahren?
- Ja, jederzeit auf Nachfrage – bei Versicherungen die Courtage, bei Kapitalanlagen den laufenden Satz auf das betreute Kapital.
- Was, wenn ich nichts abschließe?
- Dann entstehen dir keine Kosten. Wenn deine bestehenden Verträge passen, sage ich das – auch wenn dabei nichts für mich abfällt.
Alle formalen Angaben – Status, Tätigkeit, Beteiligungen und Schlichtungsstellen – findest du in der Erstinformation nach § 15 VersVermV. Wie die Beratung abläuft, steht im Finanzkraft-System.