Finanzkraft/Vergütung
    № Transparenz · Wie werde ich vergütet?

    Wie ich vergütet werde

    Beratung ist nie kostenlos – die Frage ist nur, ob du weißt, wer sie bezahlt. Deshalb hier vollständig und ohne Kleingedrucktes: Es gibt genau drei Wege, über die ich vergütet werde.

    01

    Versicherungen

    Courtage

    Bei Versicherungsverträgen erhalte ich eine Courtage vom jeweiligen Versicherer. Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert – für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe teile ich auf Wunsch jederzeit mit.

    • Kein separates Honorar für Beratung, Antrag und Betreuung.
    • Laufende Betreuung, Vertragsänderungen und Begleitung im Leistungsfall sind eingeschlossen.
    • Als ungebundener Makler bin ich an keine Gesellschaft und keine Vertriebsvorgabe gebunden.
    02

    Kapitalanlage

    Laufende Vergütung auf das betreute Kapital

    Anlageberatung und -vermittlung erfolgen in Kooperation mit der Weitergedacht Anlageberatung und Vermittlung UG als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG unter der Haftung der Innovative Investment Solutions GmbH. Vergütet wird über eine laufende Vergütung auf das betreute Kapital.

    • Keine Produktprovisionen und keine Abschlussprovision auf Anlageprodukte.
    • Die Vergütung ist transparent ausgewiesen und läuft nur, solange betreut wird.
    • Interesse an einem wachsenden Depot statt an einem einmaligen Abschluss.
    03

    Honorarberatung

    Fachmann für Honorarberatung (DMA)

    Für Analyse- und Planungsleistungen ohne Produktabschluss ist eine Vergütung auf Honorarbasis möglich. Grundlage ist eine vorab schriftlich vereinbarte Leistung zu einem vorab bekannten Preis.

    • Typische Anlässe: Zweitmeinung zu bestehenden Verträgen, Ruhestandsplanung, Vermögensstruktur.
    • Preis und Umfang werden vor Beginn festgelegt – keine Abrechnung nach Aufwand im Nachhinein.
    • Das Ergebnis ist eine schriftliche Auswertung, die du auch ohne mich umsetzen kannst.

    Was das für dich konkret bedeutet

    Ich bin ungebundener Versicherungsmakler mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Reg.-Nr. D-J52R-FS3NN-44). Das heißt: kein Vertriebsvertrag mit einer Gesellschaft, keine Produktvorgaben, keine Zielvereinbarungen. Meine Beratung basiert auf einer marktweiten und fairen Analyse gemäß § 60 Abs. 1 VVG.

    Trotzdem bleibt ein Grundsatz wichtig: Jede Vergütungsform hat eine Wirkungsrichtung. Deshalb nenne ich dir bei jeder Empfehlung, wie ich in diesem Fall vergütet werde – und du entscheidest mit dieser Information.

    Kurzantworten

    Kostet mich das Erstgespräch etwas?
    Nein. Das Erstgespräch (ca. 30 Minuten) und die anschließende Analyse sind für dich kostenfrei.
    Wird mein Beitrag teurer, weil ich über einen Makler abschließe?
    Nein. Die Courtage ist in der Tarifkalkulation des Versicherers enthalten – unabhängig davon, ob du direkt oder über einen Makler abschließt.
    Kann ich die Höhe erfahren?
    Ja, jederzeit auf Nachfrage – bei Versicherungen die Courtage, bei Kapitalanlagen den laufenden Satz auf das betreute Kapital.
    Was, wenn ich nichts abschließe?
    Dann entstehen dir keine Kosten. Wenn deine bestehenden Verträge passen, sage ich das – auch wenn dabei nichts für mich abfällt.
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    Alle formalen Angaben – Status, Tätigkeit, Beteiligungen und Schlichtungsstellen – findest du in der Erstinformation nach § 15 VersVermV. Wie die Beratung abläuft, steht im Finanzkraft-System.

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